Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4448
OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88 (https://dejure.org/1988,4448)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.07.1988 - 4 U 60/88 (https://dejure.org/1988,4448)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. Juli 1988 - 4 U 60/88 (https://dejure.org/1988,4448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willen zum Vertragsschluss mit allen Anwälten einer bereits bestehenden Anwaltssozietät im Zweifelsfall ; Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen Mandant und neu hinzutretendem Sozius; Bemessungsfaktoren für die Höhe einer Kündigungsabfindung; Unzumutbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Dort ist in Ergänzung der zur gesamtschuldnerischen Haftung von Anwaltssozietäten ergangenen Grundsatzentscheidung in BGHZ 56, 355 ff (= BB 1971, 979 ff) ausgesprochen, daß im Zweifel auch dann allen Rechtsanwälten einer Sozietät das Mandat erteilt wird, wenn keine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 BGB) ausgestaltete "..." Sozietät vorliegt, der Rechtsuchende aber von einer solchen wegen eines gemeinsamen Praxisschildes oder eines gemeinsamen Briefkopfes ausgeht.

    Sowohl der Mandant als auch der von ihm aufgesuchte Sozius haben im Zweifel den Willen, daß das Mandatsverhältnis mit allen Mitgliedern der Sozietät geschlossen wird (BGHZ 56, 355, 359 [BGH 06.07.1971 - VI ZR 94/69]; 70, 247, 249) [BGH 24.01.1978 - VI ZR 264/76].

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Etwas anderes besagt auch nicht das vom Kläger herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 70/247 ff (= NJW 1978, 996).

    Sowohl der Mandant als auch der von ihm aufgesuchte Sozius haben im Zweifel den Willen, daß das Mandatsverhältnis mit allen Mitgliedern der Sozietät geschlossen wird (BGHZ 56, 355, 359 [BGH 06.07.1971 - VI ZR 94/69]; 70, 247, 249) [BGH 24.01.1978 - VI ZR 264/76].

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79

    Kündigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Während früher überwiegend angenommen worden war, Unzumutbarkeit i.S. des § 9 KSchG bedeute gleichviel wie wichtiger Grund i.S. des § 626 BGB (Hueck a.a.O. RdNr. 18 zu § 9 KSchG m.w.N.), hat das BAG in seiner Entscheidung vom 26. November 1981 (BB 1982, 1113 ff = DB 1982, 757) mit dieser Rechtsprechung ausdrücklich gebrochen, nachdem es zuvor in der Entscheidung vom 29. Januar 1981 (EzA § 9 KSchG Nr. 10) bereits Zweifel geäußert hatte, ob an der bisherigen Rechtsprechung zum Begriff der Unzumutbarkeit nach § 9 KSchG festgehalten werden solle.
  • BGH, 30.04.1979 - II ZR 137/78

    GbR als Gesellschafterin einer anderen GbR; Ansprüche der Gesellschafter nach

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Aber auch beim Vorliegen einer echten Sozietät und damit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts würde der Beklagte zu 2) für die bis zu seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der Gesamthand (sog. Altverbindlichkeiten) nicht persönlich haften (Palandt/Thomas, Bem. 4 a aE zu § 718 BGB; Erman/Schulze/Wenck, 7. Aufl. RdNr. 6 zu § 736 BGB; BGH 74, 240, BGH MDR 1988, a.a.O.).
  • BGH, 04.02.1988 - IX ZR 20/87

    Rechtsfolgen der Gründung einer Anwaltssozietät für den einzelnen Anwälten

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Dazu bedarf es vielmehr einer zumindest stillschweigenden Einbeziehung des Sozius in das bisherige Einzelmandat (KGJW 1937, 2217; OLG Karlsruhe, RPfleger 1957, 42; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 2. Aufl. S. 218; BGK MDR 1988/575).
  • RG, 06.10.1914 - III 156/14

    Haftung zu gemeinsamer Berufsausübung verbundener Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Er hätte damit ohne Not gesamtschuldnerische Verpflichtungen auf sich gezogen und wäre nach der vom Reichsgericht begründeten (RGZ 85, 306; 88, 342) und vom BGH fortgesetzten Rechtsprechung (BGH a.a.O.; Palandt/Heinrichs, 46. Aufl. Bem. 3 a zu § 425 BGB; Kornblum BB 1973, 218, 221) für ein evtl. Verschulden des Beklagten zu 1) neben diesem auf das Ganze haftbar geworden.
  • RG, 26.05.1916 - III 47/16

    Haftpflicht des Rechtsanwalts.

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.07.1988 - 4 U 60/88
    Er hätte damit ohne Not gesamtschuldnerische Verpflichtungen auf sich gezogen und wäre nach der vom Reichsgericht begründeten (RGZ 85, 306; 88, 342) und vom BGH fortgesetzten Rechtsprechung (BGH a.a.O.; Palandt/Heinrichs, 46. Aufl. Bem. 3 a zu § 425 BGB; Kornblum BB 1973, 218, 221) für ein evtl. Verschulden des Beklagten zu 1) neben diesem auf das Ganze haftbar geworden.
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Diesen unakzeptablen Ergebnissen könnte ohne Annahme einer auch auf neu eingetretene Gesellschafter erstreckten akzessorischen Gesellschafterhaftung weiterhin nur durch methodisch unaufrichtige (so zu Recht K. Schmidt, Gesellschaftsrecht 4. Aufl. § 60 III. 2. d), S. 1898) Konstruktionen wie etwa einer stillschweigenden Einbeziehung in den Vertrag oder eines konkludenten Vertragsbeitritts begegnet werden, zu denen sich die Rechtsprechung unter Geltung der Doppelverpflichtungslehre genötigt sah (s. etwa BGHZ 124, 47, 48 m.w.N.; Urt. v. 17. Oktober 1989 - XI ZR 158/88, NJW 1990, 827, 828 f.; s. ferner OLG Frankfurt a.M., NJW 1986, 3144; OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 223).
  • OLG Bamberg, 08.09.2005 - 1 U 57/05
    Es ist zwar zutreffend, dass ein so genanntes Prozesskostenhilfemandat grundsätzlich ein Einzelmandat ist, so dass einerseits eine Partei, der ein einer Sozietät angehörender Rechtsanwalt beigeordnet wird, nur für dessen Verschulden einzustehen braucht, nicht aber für das eines anderen Mitglieds der Sozietät, und andererseits die Mitglieder der Sozietät für ein Fehlverhalten des beigeordneten Anwalts nicht haften (vgl. zum einen BGH NJW 1991, 2294 [BGH 07.05.1991 - XII ZB 18/91] und zum anderen beispielhaft OLG Bamberg NJW-RR 1989, 223).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht